Alle finanziellen Aspekte leicht erklärt

Unsere Preisliste
Wir gehören nicht zu den günstigen Anbietern, aber dafür zu den besten. Bei uns sind überdurchschnittlich viele gute Fachkräfte pro Bewohner im Einsatz. Wir profitieren von den vielen Betreuungskräften und ehrenamtlichen helfenden Händen. Wir sind unser Geld wert.
Die aktuellen Preise vom Waldschlösschen haben wir als PDF-Datei zum ansehen, herunterladen und ausdrucken für Sie bereitgestellt. Viele wichtige Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Kosten des persönlichen Bedarfs
Auch wenn die Senioren unseres Hauses eine Vielzahl von Leistungen erhalten, sollten Sie weitere persönliche Kosten in Ihre Überlegungen einbeziehen.
Zu diesen Kosten gehören zum Beispiel:
- Telefonkosten
- Kosmetik und Friseur
- Fußpflege
- Medikamentenzuzahlung
- Zuzahlung bei Krankenfahrten
- Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten
- (wenn keine Befreiung vorliegt)
- nicht verordnete Arzneimittel
- GEZ-Gebühr (wenn keine Befreiung vorliegt)
- Taxifahrten
- Fahrten zu Ärzten
- Aufwendungen für persönliche Einkäufe
- Kosten für eigene Zeitungen, Zeitschriften und Bücher
- der kostenpflichtige Kabelanschluss
- die chemische Reinigung von Wäsche

Beratung & Unterstützung
Zuzahlung der Pflegekasse
Vor Einzug sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistung bei der Pflegekasse gestellt haben.
Wenn Sie den Antrag schon gestellt haben, aber noch kein Pflegegrad festgelegt wurde, dann teilen Sie der Pflegekasse rechtzeitig mit, wann Sie in unser Haus einziehen werden. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) wird dann die Begutachtung bei uns vornehmen.
Pflegewohngeld
Das Pflegewohngeld dient der teilweisen oder vollständigen Übernahme der im Pflegesatz enthaltenen Investitionskosten. Es muss dazu mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Außerdem darf die Bewohnerin oder der Bewohner nicht in der Lage sein, die anfallenden Heimkosten aus ihren/seinen laufenden monatlichen Einkünften (z.B. Renteneinkünfte, Zinseinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen, Einkünfte aus vertraglichen Vereinbarungen oder sonstigen Einkünften) zu decken.
Das vorhandene Vermögen darf den Betrag von 10.000 € für Alleinstehende und 15.000 € für Ehepaare oder in Partnerschaften Lebende nicht übersteigen (Stand: 17.2.2023). Das Einkommen oder Vermögen von Angehörigen wird bei der Beantragung des Pflegewohngeldes nicht berücksichtigt.
Der Antrag wird auf Wunsch von uns für Sie gestellt. Wir benötigen dazu von Ihnen eine Reihe von Unterlagen. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Pflegewohngeld beantragt werden soll.
Hilfe zur Pflege durch den Kreis Lippe
Da das Einkommen und das Pflegegeld der Pflegekasse zur Finanzierung des stationären Aufenthalts oftmals nicht ausreichen, können die ungedeckten Heimpflegekosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Kreis Lippe oder anderen örtlichen Sozialhilfeträgern übernommen werden. Gerne überreichen wir Ihnen dazu weiterführende Informationen.
Sofern nur der Pflegegrad 2 und nicht höher vorliegt, muss vor Einzug vom Kreis Lippe geprüft werden, ob die Aufnahme in einer Einrichtung der vollstationären Pflege möglich ist (Heimbedüftigkeitsprüfung). Informationen dazu erhalten Sie beim Kreis Lippe.
Wenn Sie mehr über die Hilfsangebote im Internet erfahren möchten, gelangen Sie mit diesem Link zur Website des Kreises Lippe.
Unterstützung und Beratung durch den Pflegestützpunkt Lippe
Eine unabhängige, trägerneutrale und individuelle Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bietet Ihnen auch der Pflegestützpunkt Lippe. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, klicken Sie bitte auf diesen Link zur Website des Pflegestützpunktes Lippe zu gelangen.
