Wir sind ein klei­nes, aber fei­nes Unter­neh­men und freu­en uns täg­lich über das sehr sozia­le Mit­ein­an­der in unse­rem Team. Bei uns sind zur Zeit alle Stel­len besetzt – doch Initia­tivb­wer­bun­gen sind herz­lich will­kom­men!

Unser Wald­schlöss­chen ist eines der weni­gen, klei­nen, gemüt­li­chen und den­noch sehr moder­nen Pfle­ge­ein­rich­tun­gen in pri­va­ter Hand. Wir sind stolz auf über 37 Jah­re erfolg­rei­cher Unter­neh­mens­ge­schich­te und pfle­gen eine Kul­tur der per­ma­nen­ten Wei­ter­ent­wick­lung. Als Arbeit­ge­ber set­zen wir auf ver­trau­tes Mit­ein­an­der, wes­halb wir kei­ne Leiharbeiter*innen ein­stel­len!

Alten­pfle­ger / Kran­ken­pfle­ger (m/w/d)

Sie soll­ten unbe­dingt exami­nier­te Pfle­ge­fach­kraft für Kran­ken- oder Alten­pfle­ge sein. Män­ner, Frau­en oder gen­der­neu­tra­le Men­schen sind glei­cher­ma­ßen will­kom­men. Auch Ihre eth­ni­sche und/oder reli­giö­se Zuge­hö­rig­keit oder Ihre geo­gra­fi­sche Her­kunft spielt für uns kei­ne Rol­le.

Neben Ihrer fach­li­chen Eig­nung lie­gen uns ganz beson­ders Ihre sozia­len Fähig­kei­ten am Her­zen. Wir wün­schen uns Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, die sich gut in ein Team ein­fü­gen und dabei 100%-ige Ver­ant­wor­tung für ihr eige­nes Han­deln über­neh­men. Herz­li­cher, ehr­li­cher und koope­ra­ti­ver Umgang mit Bewoh­nern und Kol­le­gen sind die Grund­vor­aus­set­zung für Ihre Anstel­lung.

Men­schen mit unge­wöhn­li­chem Tages­rhyth­mus will­kom­men!

In der nor­ma­len Arbeits­welt wer­den Men­schen mit unge­wöhn­li­chen Tages­rhyth­men häu­fig als „Faul­pel­ze“ oder „Schlaf­müt­zen“ bezeich­net. Dabei ist längst erwie­sen, dass jeder Mensch ein indi­vi­du­el­les Schlaf­be­dürf­nis hat. Viel­leicht möch­te auch jemand nur im Som­mer arbei­ten und dann in den Win­ter­mo­na­ten als Ski­leh­rer sein Geld ver­die­nen – wir sehen dar­in kein Pro­blem, sofern bei­de Sei­ten von dem indi­vi­du­el­len Arbeits­zeit­mo­del pro­fi­tie­ren.

Ihre Bewer­bung

Bit­te schi­cken Sie uns Ihre Bewer­bungs­un­ter­la­gen per E‑Mail oder auf dem Post­we­ge. 

Um Ihre Eig­nung beur­tei­len zu kön­nen, benö­ti­gen wir Ihren Lebens­lauf (tabel­la­risch) und die Beschei­ni­gun­gen Ihrer Berufs­ab­schlüs­se und fach­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen. Bit­te ver­fas­sen Sie auch ein paar Zei­len dar­über, was Sie sich von Ihrem Arbeit­ge­ber wün­schen und wie Sie sich unse­re Zusam­men­ar­beit vor­stel­len. Wenn Sie fach­li­che Fra­gen haben, wen­den Sie sich bit­te an unse­re Zen­tra­le, Sie wer­den dann wei­ter gelei­tet.
Tele­fon: 0 52 32 – 999 440
E‑Mail: info {@} haus-waldschloesschen.de

Unse­re E‑Mail-Adres­sen sind zum Schutz vor SPAM ver­än­dert. Bit­te erset­zen Sie den ein­ge­klam­mer­ten Teil und die Leer­stel­len durch das @-Zeichen.

Bera­tung & Unter­stüt­zung

Zuzah­lung der Pfle­ge­kas­se

Vor Ein­zug soll­ten Sie einen Antrag auf Pfle­ge­leis­tung bei der Pfle­ge­kas­se gestellt haben.

Wenn Sie den Antrag schon gestellt haben, aber noch kein Pfle­ge­grad fest­ge­legt wur­de, dann tei­len Sie der Pfle­ge­kas­se recht­zei­tig mit, wann Sie in unser Haus ein­zie­hen wer­den. Der MDK (Medi­zi­ni­scher Dienst der Kran­ken­kas­sen) wird dann die Begut­ach­tung bei uns vor­neh­men.

Pfle­ge­wohn­geld

Das Pfle­ge­wohn­geld dient der teil­wei­sen oder voll­stän­di­gen Über­nah­me der im Pfle­ge­satz ent­hal­te­nen Inves­ti­ti­ons­kos­ten. Es muss dazu min­des­tens der Pfle­ge­grad 2 vor­lie­gen. Außer­dem darf die Bewoh­ne­rin oder der Bewoh­ner nicht in der Lage sein, die anfal­len­den Heim­kos­ten aus ihren/seinen lau­fen­den monat­li­chen Ein­künf­ten (z.B. Ren­ten­ein­künf­te, Zins­ein­künf­te, Ein­künf­te aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung, Unter­halts­zah­lun­gen, Ein­künf­te aus ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen oder sons­ti­gen Ein­künf­ten) zu decken.

Das vor­han­de­ne Ver­mö­gen darf den Betrag von 10.000 € für Allein­ste­hen­de und 15.000 € für Ehe­paa­re oder in Part­ner­schaf­ten Leben­de nicht über­stei­gen (Stand: 17.2.2023). Das Ein­kom­men oder Ver­mö­gen von Ange­hö­ri­gen wird bei der Bean­tra­gung des Pfle­ge­wohn­gel­des nicht berück­sich­tigt.

Der Antrag wird auf Wunsch von uns für Sie gestellt. Wir benö­ti­gen dazu von Ihnen eine Rei­he von Unter­la­gen. Spre­chen Sie uns bit­te an, wenn Pfle­ge­wohn­geld bean­tragt wer­den soll.

Hil­fe zur Pfle­ge durch den Kreis Lip­pe

Da das Ein­kom­men und das Pfle­ge­geld der Pfle­ge­kas­se zur Finan­zie­rung des sta­tio­nä­ren Auf­ent­halts oft­mals nicht aus­rei­chen, kön­nen die unge­deck­ten Heim­pfle­ge­kos­ten unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen vom Kreis Lip­pe oder ande­ren ört­li­chen Sozi­al­hil­fe­trä­gern über­nom­men wer­den. Ger­ne über­rei­chen wir Ihnen dazu wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen.

Sofern nur der Pfle­ge­grad 2 und nicht höher vor­liegt, muss vor Ein­zug vom Kreis Lip­pe geprüft wer­den, ob die Auf­nah­me in einer Ein­rich­tung der voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge mög­lich ist (Heim­be­düf­tig­keits­prü­fung). Infor­ma­tio­nen dazu erhal­ten Sie beim Kreis Lip­pe. 

Wenn Sie mehr über die Hilfs­an­ge­bo­te im Inter­net erfah­ren möch­ten, gelan­gen Sie mit die­sem Link zur Web­site des Krei­ses Lip­pe.

Unter­stüt­zung und Bera­tung durch den Pfle­ge­stütz­punkt Lip­pe

Eine unab­hän­gi­ge, trä­ger­neu­tra­le und indi­vi­du­el­le Bera­tung für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und ihre Ange­hö­ri­gen bie­tet Ihnen auch der Pfle­ge­stütz­punkt Lip­pe. Wenn Sie mehr dar­über erfah­ren möch­ten, kli­cken Sie bit­te auf die­sen Link zur Web­site des Pfle­ge­stütz­punk­tes Lip­pe zu gelan­gen.