Nur zusammen sind wir stark

Wir sind ein kleines, aber feines Unternehmen und freuen uns täglich über das sehr soziale Miteinander in unserem Team. Bei uns sind zur Zeit alle Stellen besetzt – doch Initiativbwerbungen sind herzlich willkommen!
Unser Waldschlösschen ist eines der wenigen, kleinen, gemütlichen und dennoch sehr modernen Pflegeeinrichtungen in privater Hand. Wir sind stolz auf über 37 Jahre erfolgreicher Unternehmensgeschichte und pflegen eine Kultur der permanenten Weiterentwicklung. Als Arbeitgeber setzen wir auf vertrautes Miteinander, weshalb wir keine Leiharbeiter*innen einstellen!

Altenpfleger / Krankenpfleger (m/w/d)
Sie sollten unbedingt examinierte Pflegefachkraft für Kranken- oder Altenpflege sein. Männer, Frauen oder genderneutrale Menschen sind gleichermaßen willkommen. Auch Ihre ethnische und/oder religiöse Zugehörigkeit oder Ihre geografische Herkunft spielt für uns keine Rolle.
Neben Ihrer fachlichen Eignung liegen uns ganz besonders Ihre sozialen Fähigkeiten am Herzen. Wir wünschen uns Kolleginnen und Kollegen, die sich gut in ein Team einfügen und dabei 100%-ige Verantwortung für ihr eigenes Handeln übernehmen. Herzlicher, ehrlicher und kooperativer Umgang mit Bewohnern und Kollegen sind die Grundvoraussetzung für Ihre Anstellung.
Menschen mit ungewöhnlichem Tagesrhythmus willkommen!
In der normalen Arbeitswelt werden Menschen mit ungewöhnlichen Tagesrhythmen häufig als „Faulpelze“ oder „Schlafmützen“ bezeichnet. Dabei ist längst erwiesen, dass jeder Mensch ein individuelles Schlafbedürfnis hat. Vielleicht möchte auch jemand nur im Sommer arbeiten und dann in den Wintermonaten als Skilehrer sein Geld verdienen – wir sehen darin kein Problem, sofern beide Seiten von dem individuellen Arbeitszeitmodel profitieren.
Ihre Bewerbung
Bitte schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E‑Mail oder auf dem Postwege.
Um Ihre Eignung beurteilen zu können, benötigen wir Ihren Lebenslauf (tabellarisch) und die Bescheinigungen Ihrer Berufsabschlüsse und fachlichen Qualifikationen. Bitte verfassen Sie auch ein paar Zeilen darüber, was Sie sich von Ihrem Arbeitgeber wünschen und wie Sie sich unsere Zusammenarbeit vorstellen. Wenn Sie fachliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Zentrale, Sie werden dann weiter geleitet.
Telefon: 0 52 32 – 999 440
E‑Mail: info {@} haus-waldschloesschen.de
Unsere E‑Mail-Adressen sind zum Schutz vor SPAM verändert. Bitte ersetzen Sie den eingeklammerten Teil und die Leerstellen durch das @-Zeichen.

Beratung & Unterstützung
Zuzahlung der Pflegekasse
Vor Einzug sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistung bei der Pflegekasse gestellt haben.
Wenn Sie den Antrag schon gestellt haben, aber noch kein Pflegegrad festgelegt wurde, dann teilen Sie der Pflegekasse rechtzeitig mit, wann Sie in unser Haus einziehen werden. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) wird dann die Begutachtung bei uns vornehmen.
Pflegewohngeld
Das Pflegewohngeld dient der teilweisen oder vollständigen Übernahme der im Pflegesatz enthaltenen Investitionskosten. Es muss dazu mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Außerdem darf die Bewohnerin oder der Bewohner nicht in der Lage sein, die anfallenden Heimkosten aus ihren/seinen laufenden monatlichen Einkünften (z.B. Renteneinkünfte, Zinseinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen, Einkünfte aus vertraglichen Vereinbarungen oder sonstigen Einkünften) zu decken.
Das vorhandene Vermögen darf den Betrag von 10.000 € für Alleinstehende und 15.000 € für Ehepaare oder in Partnerschaften Lebende nicht übersteigen (Stand: 17.2.2023). Das Einkommen oder Vermögen von Angehörigen wird bei der Beantragung des Pflegewohngeldes nicht berücksichtigt.
Der Antrag wird auf Wunsch von uns für Sie gestellt. Wir benötigen dazu von Ihnen eine Reihe von Unterlagen. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Pflegewohngeld beantragt werden soll.
Hilfe zur Pflege durch den Kreis Lippe
Da das Einkommen und das Pflegegeld der Pflegekasse zur Finanzierung des stationären Aufenthalts oftmals nicht ausreichen, können die ungedeckten Heimpflegekosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Kreis Lippe oder anderen örtlichen Sozialhilfeträgern übernommen werden. Gerne überreichen wir Ihnen dazu weiterführende Informationen.
Sofern nur der Pflegegrad 2 und nicht höher vorliegt, muss vor Einzug vom Kreis Lippe geprüft werden, ob die Aufnahme in einer Einrichtung der vollstationären Pflege möglich ist (Heimbedüftigkeitsprüfung). Informationen dazu erhalten Sie beim Kreis Lippe.
Wenn Sie mehr über die Hilfsangebote im Internet erfahren möchten, gelangen Sie mit diesem Link zur Website des Kreises Lippe.
Unterstützung und Beratung durch den Pflegestützpunkt Lippe
Eine unabhängige, trägerneutrale und individuelle Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bietet Ihnen auch der Pflegestützpunkt Lippe. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, klicken Sie bitte auf diesen Link zur Website des Pflegestützpunktes Lippe zu gelangen.
