Unse­re Preis­lis­te

Wir gehö­ren nicht zu den güns­ti­gen Anbie­tern, aber dafür zu den bes­ten. Bei uns sind über­durch­schnitt­lich vie­le gute Fach­kräf­te pro Bewoh­ner im Ein­satz. Wir pro­fi­tie­ren von den vie­len Betreu­ungs­kräf­ten und ehren­amt­li­chen hel­fen­den Hän­den. Wir sind unser Geld wert.

Die aktu­el­len Prei­se vom Wald­schlöss­chen haben wir als PDF-Datei zum anse­hen, her­un­ter­la­den und aus­dru­cken für Sie bereit­ge­stellt. Vie­le wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen fin­den Sie wei­ter unten auf die­ser Sei­te.

Kos­ten des per­sön­li­chen Bedarfs

Auch wenn die Senio­ren unse­res Hau­ses eine Viel­zahl von Leis­tun­gen erhal­ten, soll­ten Sie wei­te­re per­sön­li­che Kos­ten in Ihre Über­le­gun­gen ein­be­zie­hen.

Zu die­sen Kos­ten gehö­ren zum Bei­spiel:

  • Tele­fon­kos­ten
  • Kos­me­tik und Fri­seur
  • Fuß­pfle­ge
  • Medi­ka­men­ten­zu­zah­lung
  • Zuzah­lung bei Kran­ken­fahr­ten
  • Zuzah­lung bei Kran­ken­haus­auf­ent­hal­ten
  • (wenn kei­ne Befrei­ung vor­liegt)
  • nicht ver­ord­ne­te Arz­nei­mit­tel
  • GEZ-Gebühr (wenn kei­ne Befrei­ung vor­liegt)
  • Taxi­fahr­ten
  • Fahr­ten zu Ärz­ten
  • Auf­wen­dun­gen für per­sön­li­che Ein­käu­fe
  • Kos­ten für eige­ne Zei­tun­gen, Zeit­schrif­ten und Bücher
  • der kos­ten­pflich­ti­ge Kabel­an­schluss
  • die che­mi­sche Rei­ni­gung von Wäsche

Bera­tung & Unter­stüt­zung

Zuzah­lung der Pfle­ge­kas­se

Vor Ein­zug soll­ten Sie einen Antrag auf Pfle­ge­leis­tung bei der Pfle­ge­kas­se gestellt haben.

Wenn Sie den Antrag schon gestellt haben, aber noch kein Pfle­ge­grad fest­ge­legt wur­de, dann tei­len Sie der Pfle­ge­kas­se recht­zei­tig mit, wann Sie in unser Haus ein­zie­hen wer­den. Der MDK (Medi­zi­ni­scher Dienst der Kran­ken­kas­sen) wird dann die Begut­ach­tung bei uns vor­neh­men.

Pfle­ge­wohn­geld

Das Pfle­ge­wohn­geld dient der teil­wei­sen oder voll­stän­di­gen Über­nah­me der im Pfle­ge­satz ent­hal­te­nen Inves­ti­ti­ons­kos­ten. Es muss dazu min­des­tens der Pfle­ge­grad 2 vor­lie­gen. Außer­dem darf die Bewoh­ne­rin oder der Bewoh­ner nicht in der Lage sein, die anfal­len­den Heim­kos­ten aus ihren/seinen lau­fen­den monat­li­chen Ein­künf­ten (z.B. Ren­ten­ein­künf­te, Zins­ein­künf­te, Ein­künf­te aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung, Unter­halts­zah­lun­gen, Ein­künf­te aus ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen oder sons­ti­gen Ein­künf­ten) zu decken.

Das vor­han­de­ne Ver­mö­gen darf den Betrag von 10.000 € für Allein­ste­hen­de und 15.000 € für Ehe­paa­re oder in Part­ner­schaf­ten Leben­de nicht über­stei­gen (Stand: 17.2.2023). Das Ein­kom­men oder Ver­mö­gen von Ange­hö­ri­gen wird bei der Bean­tra­gung des Pfle­ge­wohn­gel­des nicht berück­sich­tigt.

Der Antrag wird auf Wunsch von uns für Sie gestellt. Wir benö­ti­gen dazu von Ihnen eine Rei­he von Unter­la­gen. Spre­chen Sie uns bit­te an, wenn Pfle­ge­wohn­geld bean­tragt wer­den soll.

Hil­fe zur Pfle­ge durch den Kreis Lip­pe

Da das Ein­kom­men und das Pfle­ge­geld der Pfle­ge­kas­se zur Finan­zie­rung des sta­tio­nä­ren Auf­ent­halts oft­mals nicht aus­rei­chen, kön­nen die unge­deck­ten Heim­pfle­ge­kos­ten unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen vom Kreis Lip­pe oder ande­ren ört­li­chen Sozi­al­hil­fe­trä­gern über­nom­men wer­den. Ger­ne über­rei­chen wir Ihnen dazu wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen.

Sofern nur der Pfle­ge­grad 2 und nicht höher vor­liegt, muss vor Ein­zug vom Kreis Lip­pe geprüft wer­den, ob die Auf­nah­me in einer Ein­rich­tung der voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge mög­lich ist (Heim­be­düf­tig­keits­prü­fung). Infor­ma­tio­nen dazu erhal­ten Sie beim Kreis Lip­pe. 

Wenn Sie mehr über die Hilfs­an­ge­bo­te im Inter­net erfah­ren möch­ten, gelan­gen Sie mit die­sem Link zur Web­site des Krei­ses Lip­pe.

Unter­stüt­zung und Bera­tung durch den Pfle­ge­stütz­punkt Lip­pe

Eine unab­hän­gi­ge, trä­ger­neu­tra­le und indi­vi­du­el­le Bera­tung für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und ihre Ange­hö­ri­gen bie­tet Ihnen auch der Pfle­ge­stütz­punkt Lip­pe. Wenn Sie mehr dar­über erfah­ren möch­ten, kli­cken Sie bit­te auf die­sen Link zur Web­site des Pfle­ge­stütz­punk­tes Lip­pe zu gelan­gen.