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Stationäre Pflege in
Deutschland ist teuer. Die Kosten einer
Pflegeeinrichtung bestehen zu
rund 65 % aus
Personalkosten. Im Waldschlösschen haben wir eine
überdurchschnittliche Fachkraftquote und einen hohen Personalschlüssel.
Insgesamt 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kümmern sich um maximal
30 Senioren. Wir können daher eine qualitativ sehr gute Pflege anbieten,
bieten
darüber hinaus vielfältige Aktivierungs- und
Beschäftigungsmöglichkeiten sowie einen guten Service.
Die folgenden Preise beziehen sich auf einen dauerhaften Aufenthalt.
Wenn Sie sich für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege interessieren, sprechen Sie uns bzgl. der Preise an
(ca. 29,12 €/Tag).
im Doppelzimmer
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Pflege- stufe
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Heimentgelt
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Zuzahlung Pflegekasse
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Eigenteil
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Eigenanteil bei
Pflegewohngeldzahlung (665,29 €) |
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0
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Pro Tag 77,93 € Im
Monat*
2.370,63 €
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0 €
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2.370,63
€ |
2.370,63 €
| |
1
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Pro Tag 91,82 € Im Monat*
2.793,16 € |
1.023 €
|
1.770,16
€ |
1.104,88
€ | |
2
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Pro
Tag
108,49 € Im
Monat* 3.300,27 €
|
1.279 €
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2.021,27
€ |
1.355,98
€ | |
3
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Pro Tag
125,82 € Im Monat*
3.827,44 € |
1.550
€ |
2.277,44
€ |
1.612,16
€ | |
Härte- fall
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Pro Tag
137,92 € Im Monat* 4.195,53 € |
1.918
€ |
2.277,53
€ |
1.612,24
€ |
im Einzelzimmer
| Pflegestufe | Heimentgelt | Zuzahlung Pflegekasse |
Eigenteil | Eigenanteil bei Pflegewohngeldzahlung (699,36 €)
| | 0 | Pro Tag 79,05 € Im Monat* 2.404,70 € | 0 € | 2.404,70 € | 2.404,70 € |
| 1 | Pro Tag 92,94 € Im Monat*
2.827,23 € | 1.023 € | 1.804,23 € | 1.104,88 € |
| 2 | Pro Tag 109,61 € Im Monat*
3.334,34 € | 1.279 € | 2.055,34 € | 1.355,98 € |
| 3 | Pro Tag
126,94 € Im Monat*
3.861,51 € | 1.550 € | 2.311,51 € | 1.612,16 € |
| Härte- fall |
Pro Tag
139,04 € Im Monat* 4.229,60 € | 1.918 € | 2.258,67 € | 1.612,24 € |
* Es wurde mit dem
Durchschnittswert 30,42 Tage gerechnet.
die Bestandteile des Pflegesatzes im Einzelnen | Pflegestufe 0 | 26,94 € |
Aufwendungen für die Pflege
und soziale Betreuung/Aktivitäten
(bereinigt um die Ausbildungs-pauschale)
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| Pflegestufe 1 | 40,83 € | | Pflegestufe 2 | 57,50 € | | Pflegestufe 3 | 74,83 € | | Pflegestufe H | 86,93 € |
| Unterkunft | 16,45 € | Wäsche,
Zimmerreinigung, Wartung und Unterhaltung Gebäude/techn. Anlagen,
Abfall, Versicherungen, Energiekosten, Verwaltungsaufwendungen
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| Verpflegung | 12,67 € | Vollverpflegung mit bis zu 6 Mahl-zeiten am Tag inkl. aller Getränke
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| Investitonskosten | 13,84 € | Miete des Zimmers und anteilige Kosten an den Gemeinschaftsflächen, Möblierung des Zimmers und der Gemeinschaftsflächen
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Investitionskosten für Zimmer mit Qualitätszertifikat
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21,87 €
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| Einzelzimmerzulage | 1,12 € | Zulage für ein Einzelzimmer
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Zuzahlung der Pflegekasse
Vor Einzug sollten Sie einen
Antrag auf Pflegeleistung bei der
Pflegekasse
gestellt haben.
Wenn
Sie den Antrag schon gestellt haben, aber noch keine Pflegestufe
festgelegt wurde, dann teilen Sie der Pflegekasse rechtzeitig mit, wann
Sie in unser Haus einziehen werden. Der MDK wird dann die Begutachtung
bei uns vornehmen.
Pflegewohngeld
Das
Pflegewohngeld dient der teilweisen oder vollständigen Übernahme der im
Pflegesatz enthaltenen Investitionskosten. Es muss dazu mindestens die
Pflegestufe I vorliegen. Außerdem darf die Bewohnerin oder der Bewohner
nicht in der Lage sein, die anfallenden Heimkosten aus ihren/seinen
laufenden monatlichen Einkünften (z.B. Renteneinkünfte, Zinseinkünfte,
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen,
Einkünfte aus vertraglichen Vereinbarungen oder sonstigen Einkünften)
zu decken. Das vorhandene Vermögen darf den Betrag von 10.000 € für
Alleinstehende und 20.000 € für Ehepaare oder in Partnerschaften
Lebende nicht übersteigen (Stand: Februar 2011). Das Einkommen oder
Vermögen von Angehörigen wird bei der Beantragung des Pflegewohngeldes
nicht berücksichtigt.
Der
Antrag wird auf Wunsch von uns für Sie gestellt. Wir benötigen dazu von
Ihnen eine Reihe von Unterlagen. Sprechen Sie uns bitte an, wenn
Pflegewohngeld beantragt werden soll.
Hilfe zur Pflege durch den Kreis
Lippe
Da das Einkommen und das Pflegegeld der
Pflegekasse zur Finanzierung des
stationären Aufenthalts oftmals nicht ausreichen, können die
ungedeckten
Heimpflegekosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Kreis Lippe oder
anderen
örtlichen Sozialhilfeträgern übernommen werden. Gerne überreichen wir
Ihnen
dazu weiterführende Informationen. Kosten des persönlichen Bedarfs
Auch
wenn die Senioren unseres Hauses eine Vielzahl von Leistungen erhalten,
sollten Sie weitere persönliche Kosten in Ihre Überlegungen einbeziehen.
- Telefonkosten
- Kosmetik und Friseur
- Fußpflege
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Medikamentenzuzahlung, Praxisgebühr, Zuzahlung bei
Krankenfahrten, Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten
(wenn keine Befreiung vorliegt)
- Nicht verordnete Arzneimittel
- GEZ-Gebühr (wenn keine Befreiung vorliegt)
- Taxifahrten
- für den persönlichen Einkauf
- die persönliche Zeitung
- der kostenpflichtige Kabelanschluß
- die chemische Reinigung von Wäsche
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Anträge und
Ansprechpartner beim Kreis Lippe
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