Logo

Album.....Ansprechpartner
Über unsAktivitäten & PflegeServiceBilderNeuesInfos & Kontakt
Infos & Kontakt
Ansprechpartner
Testen Sie uns
Preise
Gästebuch
Der Weg zu uns
Impressum




Mitglied im Verband
deutscher Alten- und
Behindertenhilfe

Download

Stationäre Pflege in Deutschland ist teuer. Die Kosten einer Pflegeeinrichtung bestehen zu rund 65 % aus Personalkosten. Im Waldschlösschen haben wir eine überdurchschnittliche Fachkraftquote und einen hohen Personalschlüssel. Insgesamt 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kümmern sich um maximal 30 Senioren. Wir können daher eine qualitativ sehr gute Pflege anbieten, bieten darüber hinaus vielfältige Aktivierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie einen guten Service.

Die folgenden Preise beziehen sich auf einen dauerhaften Aufenthalt.

Wenn Sie sich für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege interessieren, sprechen Sie uns bzgl. der Preise an
(ca. 29,12 €/Tag).

im Doppelzimmer

Pflege-
stufe

Heimentgelt

Zuzahlung
Pflegekasse

Eigenteil

Eigenanteil bei Pflegewohngeldzahlung (665,29 €)

0

Pro Tag           77,93 €
Im Monat*       2.370,63 €

0 €

2.370,63 €

2.370,63 €

1

Pro Tag           91,82 €
Im Monat*       2.793,16 €

1.023 €

1.770,16 €

1.104,88 €

2

Pro Tag           108,49 €
Im Monat*       3.300,27 € 

1.279 €

2.021,27 €

1.355,98 €

3

Pro Tag           125,82 €
Im Monat*       3.827,44 €

1.550 €

2.277,44 €

1.612,16 €

Härte-
fall

Pro Tag           137,92 €
Im Monat*       4.195,53 €

1.918 €

2.277,53 €

1.612,24 €

 
im Einzelzimmer

Pflegestufe

Heimentgelt

Zuzahlung Pflegekasse

Eigenteil

Eigenanteil bei Pflegewohngeldzahlung (699,36 €)

0

Pro Tag           79,05 €
Im Monat*       2.404,70 €

0 €

2.404,70 €

2.404,70 €

1

Pro Tag           92,94 €
Im Monat*       2.827,23 €

1.023 €

1.804,23 €

1.104,88 €

2

Pro Tag           109,61 €
Im Monat*       3.334,34 €

1.279 €

2.055,34 €

1.355,98 €

3

Pro Tag           126,94 €
Im Monat*       3.861,51 €

1.550 €

2.311,51 €

1.612,16 €

Härte-
fall

Pro Tag           139,04 €
Im Monat*       4.229,60 €

1.918 €

2.258,67 €

1.612,24 €

* Es wurde mit dem Durchschnittswert 30,42 Tage gerechnet.

die Bestandteile des Pflegesatzes im Einzelnen

Pflegestufe 026,94 €
Aufwendungen für die Pflege
und soziale Betreuung/Aktivitäten
(bereinigt um die Ausbildungs-pauschale)

Pflegestufe 140,83 €
Pflegestufe 257,50 €
Pflegestufe 374,83 €
Pflegestufe H86,93 €
Unterkunft 16,45 €Wäsche, Zimmerreinigung, Wartung und Unterhaltung Gebäude/techn. Anlagen, Abfall, Versicherungen, Energiekosten, Verwaltungsaufwendungen

Verpflegung12,67 €Vollverpflegung mit bis zu 6 Mahl-zeiten am Tag inkl. aller Getränke

Investitonskosten13,84 €Miete des Zimmers und anteilige Kosten an den Gemeinschaftsflächen, Möblierung des Zimmers und der Gemeinschaftsflächen

Investitionskosten für Zimmer mit Qualitätszertifikat
21,87 €

Einzelzimmerzulage1,12 €Zulage für ein Einzelzimmer

Zuzahlung der Pflegekasse

Vor Einzug sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistung bei der Pflegekasse gestellt haben.

Wenn Sie den Antrag schon gestellt haben, aber noch keine Pflegestufe festgelegt wurde, dann teilen Sie der Pflegekasse rechtzeitig mit, wann Sie in unser Haus einziehen werden. Der MDK wird dann die Begutachtung bei uns vornehmen.

 
Pflegewohngeld

Das Pflegewohngeld dient der teilweisen oder vollständigen Übernahme der im Pflegesatz enthaltenen Investitionskosten. Es muss dazu mindestens die Pflegestufe I vorliegen. Außerdem darf die Bewohnerin oder der Bewohner nicht in der Lage sein, die anfallenden Heimkosten aus ihren/seinen laufenden monatlichen Einkünften (z.B. Renteneinkünfte, Zinseinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen, Einkünfte aus vertraglichen Vereinbarungen oder sonstigen Einkünften) zu decken. Das vorhandene Vermögen darf den Betrag von 10.000 € für Alleinstehende und 20.000 € für Ehepaare oder in Partnerschaften Lebende nicht übersteigen (Stand: Februar 2011). Das Einkommen oder Vermögen von Angehörigen wird bei der Beantragung des Pflegewohngeldes nicht berücksichtigt.

Der Antrag wird auf Wunsch von uns für Sie gestellt. Wir benötigen dazu von Ihnen eine Reihe von Unterlagen. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Pflegewohngeld beantragt werden soll.
 

Hilfe zur Pflege durch den Kreis Lippe

Da das Einkommen und das Pflegegeld der Pflegekasse zur Finanzierung des stationären Aufenthalts oftmals nicht ausreichen, können die ungedeckten Heimpflegekosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Kreis Lippe oder anderen örtlichen Sozialhilfeträgern übernommen werden. Gerne überreichen wir Ihnen dazu weiterführende Informationen.

Kosten des persönlichen Bedarfs

Auch wenn die Senioren unseres Hauses eine Vielzahl von Leistungen erhalten, sollten Sie weitere persönliche Kosten in Ihre Überlegungen einbeziehen.

-    Telefonkosten
-    Kosmetik und Friseur
-    Fußpflege
-    Medikamentenzuzahlung, Praxisgebühr, Zuzahlung bei Krankenfahrten, Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten 
     (wenn keine Befreiung vorliegt)

-    Nicht verordnete Arzneimittel
-    GEZ-Gebühr (wenn keine Befreiung vorliegt)
-    Taxifahrten
-    für den persönlichen Einkauf
-    die persönliche Zeitung
-    der kostenpflichtige Kabelanschluß
-    die chemische Reinigung von Wäsche



Informationen und Preise
drucken


Musterheimvertrag ansehen

Landesrahmenvertrag einsehen




















































































Anträge und
Ansprechpartner beim Kreis Lippe